Mitteldeutscher Rundfunk :: 18.05.2020 :: #MDRklaert: Diese Grundrechte wurden wegen Corona eingeschränkt :: https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/diese-grundrechte-wurden-wegen-corona-eingeschraenkt-100.html
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Wie bitte? Was hat denn das Briefgeheimnis mit Covid zu tun?
Das geht zu weit, wie anderes auch.
Danke.
Liebe Grüße
Ulli
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Wenn sich jemand nicht an die angeordnete Quarantäne hält, kann er zwangsweise in einer geschlossenen Abteilung untergebracht werden; dabei kann eingehende und ausgehende Post im Beisein des Betroffenen geöffnet und zurückgehalten werden (§ 30 IfSG Absonderung). Das gilt bereits mit Einführung des Infektionsschutzgesetz seit 01.01.2001 (und vermutlich auch im Vorgänger-Gesetz).
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Diese Zwangseinweisung ist das andere, was mich auf die Palme bringt!
Und ich bin keine Covidleugnerin und trage auch die Maske etc., aber das geht mir alles viel zu weit!
Trotz allem, wünsche ich dir eine gute Woche,
herzlichst, Ulli
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Danke gleichfalls. – Allgemein: wenn ein Mensch mit irgendeiner ansteckenden Krankheit, die eine Quarantäne erfordert, gegen die Quarantäne-Auflage verstößt, kann er zwangsweise festgesetzt werden. Im Besonderen: ich habe noch nicht gehört, dass jemand wegen Corona in einer geschlossenen Abteilung untergebracht wurde. Hier hat die Exekutive die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Bei einem sogenannten Super-Spreader könnte ich mir vorstellen, dass eine Unterbringung in einer geschlossen Abteilung verhältnismäßig ist, wenn die Person sich nicht an die Quarantäne halt. Dagegen wird eine Unterbringung einer Kontaktperson 1. Grades unverhältnismäßig sein. LG, Bernd
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